zurück
Aktenzeichen V 85/02
Datum 09.04.1902
Leitsatz Findet in Ansehung des § 567 Abs. 2 C.P.O. eine Zusammenrechnung der Beschwerdesummen statt, wenn gegen die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes von den beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten Beschwerde eingelegt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033280173
zurück