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Aktenzeichen V 85/02

Datum 09.04.1902

Leitsatz Findet in Ansehung des § 567 Abs. 2 C.P.O. eine Zusammenrechnung der Beschwerdesummen statt, wenn gegen die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes von den beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten Beschwerde eingelegt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033280173

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