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Aktenzeichen III 494/01

Datum 15.04.1902

Leitsatz Gehören gewerbliche Streitigkeiten über die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnisse vor die ordentlichen Gerichte, wenn die Streitteile zu einander nicht in dem Verhältnisse von Arbeiter und Arbeitgeber stehen oder gestanden haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640332E0193

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