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Aktenzeichen VI 33/02

Datum 17.04.1902

Leitsatz Ist, wenn das Berufungsgericht annimmt, daß der Fall der Versäumung vorgelegen habe, die nach § 513 Abs. 2 C.P.O. eingelegte Berufung als unbegründet zurückzuweisen, oder als unzulässig zu verwerfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640332F0197

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