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Aktenzeichen VII 48/02
Datum 18.04.1902
Leitsatz Wie bestimmt sich der Stempel im Falle der Tarifstelle 22c des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 (Erlaubniserteilung zum Betriebe der Gastwirtschaft 2c), wenn der Konzessionsinhaber noch ein anderes Gewerbe betreibt und einheitlich für seinen gesamten Gewerbebetrieb zur Gewerbesteuer veranlagt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033310202
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