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Aktenzeichen V 39/02
Datum 19.04.1902
Leitsatz Zur Feststellung des Begriffes "Uferbesitzer" im Sinne des Gesetzes vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privatflüsse. Wird der Zusammenhang eines Grundstückes in Ansehung des durch dieses Gesetz geregelten Wasserbenutzungsrechtes auch durch einen öffentlichen Weg (Chaussee) aufgehoben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033330213
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