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Aktenzeichen VI 40/02

Datum 21.04.1902

Leitsatz Nach welchem Rechte bestimmen sich, wenn Gläubiger und Schuldner verschiedenen Rechtsgebieten angehören, die Folgen des Verzuges des Schuldners? Ist nach dem Rechte des letzteren zu entscheiden, ob der Gläubiger vom Vertrage abgehen kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033340218

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