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Aktenzeichen VII 51/02

Datum 22.04.1902

Leitsatz Haftet der Staat für den Verlust von Gegenständen (Karten, Urkunden 2c), welche im Prozeß eine Partei auf Anordnung des Richters auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033350219

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