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Aktenzeichen VII 55/02
Datum 25.04.1902
Leitsatz 1. Innerhalb welcher Frist verjährt eine Stempelsteuerforderung, wenn die Verjährung vor Eintritt der Geltung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 begonnen hat, aber nicht vollendet ist? 2. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Stiftungs- und des Schenkungsstempels in Ansehung der Beschaffenheit der Willenserklärung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033370224
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