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Aktenzeichen I 424/01

Datum 26.04.1902

Leitsatz 1. Unzuständigkeit der deutschen Strandbehörden zur Festsetzung des Hilfslohnes in Rettungsfällen, welche mit den deutschen Küsten in keiner räumlichen Beziehung stehen. 2. Hat die Anfechtung eines noch während der Gefahr über die Höhe des Hilfslohnes geschlossenen Vertrages wegen erheblichen Übermaßes der zugesicherten Vergütung (§ 741 H.G.B.) Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 142 B.G.B. zur Folge? 3. Berechnung des den Umständen entsprechenden Maßes der Vergütung. Sind dabei, wenn die Hilfe eines Bergungsdampfers in Anspruch genommen worden ist, auch die aus dem Gewerbebetriebe eines solchen Dampfers sich ergebenden Generalunkosten zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033390235

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