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Aktenzeichen VI 25/02

Datum 05.05.1902

Leitsatz 1. Finden die Bestimmungen der §§ 254. 846 B.G.B. in dem Falle des § 833 B.G.B. Anwendung, insbesondere auch soweit der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes in Frage kommt? 2. Ist auf die Frage wegen eigenen Verschuldens eines jugendlichen Beschädigten, bezw. Verletzten im Sinne des § 254, bezw. § 846 B.G.B. die Vorschrift des § 828 Abs. 2 das. entsprechend anzuwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033420275

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