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Aktenzeichen III 328/01

Datum 06.05.1902

Leitsatz 1. Bedeutung der Leistung des Diensteides: a) für die Annahme des Beginnes der Dienstzeit eines Staatsbeamten; b) für die Ausschließung von Zweifeln darüber, ob der begonnene Dienst der eines Staatsbeamten gewesen ist. 2. Ist das mit der Leistung des Diensteides als begründet geltende Staatsbeamtenverhältnis auch vor der Anstellung in einer bestimmten Stelle als ein fortdauerndes, einheitliches Dienstverhältnis anzusehen? 3. Bedeutung der Leistung von Diensten für den Staat vor der Vereidigung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033470290

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