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Aktenzeichen IV 61/02
Datum 26.05.1902
Leitsatz Kann ein Ehescheidungsgrund im Sinne des § 1568 B.G.B. aus einer schon vor der Eheschließung begangenen, aber erst später zur Aburteilung gekommenen Straftat des einen Ehegatten hergeleitet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640334F0340
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