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Aktenzeichen V 78/02

Datum 26.05.1902

Leitsatz 1. Kann bei der Aufhebung einer Gemeinschaft ein Teilhaber Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die er zum Besten der Gemeinschaft gemacht hat, auch gegen den Sondernachfolger des anderen Teilhabers geltend machen? 2. Inwieweit macht es hierbei einen Unterschied, ob die Aufwendung in der Leistung von Zuschüssen zum Gemeinschaftsfonds, oder in sonstiger Kreditgewährung bestanden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033500343

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