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Aktenzeichen I 54/02

Datum 31.05.1902

Leitsatz Kann ein Konkursgläubiger aufrechnen, wenn zwar zur Zeit der Konkurseröffnung Forderung und Schuld in seiner Person vereinigt waren, er aber demnächst seine Konkursforderung abgetreten und erst später wieder erworben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033590394

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