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Aktenzeichen V 98/02
Datum 31.05.1902
Leitsatz Welchem Eigentümer steht die unter der Herrschaft des früheren preußischen Rechtes entstandene nicht valutierte Hypothek als Eigentümergrundschuld zu? Steht sie den Miteigentümern nach Verhältnis ihrer am Grundstücke bestehenden Bruchteile zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640335A0398
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