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Aktenzeichen I 61/02
Datum 07.06.1902
Leitsatz Besteht im Falle des § 21 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom 20. April 1892 eine Verpflichtung der Gesellschaft, sei es dem säumigen Gesellschafter, sei es Dritten gegenüber, den Ausschluß auszusprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033600416
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