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Aktenzeichen V 425/01

Datum 07.06.1902

Leitsatz 1. Rechtliche Natur und Voraussetzungen der Klage auf Berichtigung des Grundbuches. 2. Findet dieselbe statt gegenüber einer nach früherem Rechte legal erfolgten Eintragung eines dinglichen Rechtes (§§ 12 flg. des Gesetzes über den Eigentumserwerb 2c), dem ein materieller Rechtsgrund (causa) nicht zu Grunde liegt? 3. Konkurrenz dieser Klage mit der Klage aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033610417

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