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Aktenzeichen V 138/02
Datum 07.06.1902
Leitsatz 1. Kann der Hypothekenschuldner sich dem eingetragenen Gläubiger gegenüber verpflichten, die Hypothek löschen zu lassen, sobald und soweit sie Eigentümergrundschuld werden sollte? 2. Unterschied zwischen Rücktritt vom Darlehnsvertrage und vorbehaltener vorzeitiger Zurückforderung des Darlehns.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034020005
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