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Aktenzeichen V 113/02
Datum 11.06.1902
Leitsatz 1. Liegt ein Überbau im Sinne des § 912 B.G.B. auch dann vor, wenn der Bau sich über ein ganzes Nachbargrundstück erstreckt? 2. Können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch dann verneint werden, wenn der Bauende die Grenze wissentlich überschritten hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034040015
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