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Aktenzeichen III 65/02

Datum 13.06.1902

Leitsatz Sind die auf Grund des § 8 des preußischen Gesetzes vom 21. Juli 1852, betr. Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, ergangenen Entscheidungen der Disziplinar- und Verwaltungsbehörden über die Entziehung des Gehaltes für die Beurteilung der vor den Gerichten geltend gemachten Gehaltsansprüche maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034060020

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