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Aktenzeichen IV 104/02

Datum 19.06.1902

Leitsatz Kann der aus § 1300 B.G.B. auf Schadensersatz belangte frühere Verlobte den Einwand, daß Klägerin bei Eingehung des Verlöbnisses nicht mehr "unbescholten" gewesen sei, auch in dem Falle erheben, wenn diese Unbescholtenheit daraus hergeleitet wird, daß er - selber mit ihr schon früher Geschlechtsverkehr gehabt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640340D0046

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