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Aktenzeichen VI 114/02

Datum 23.06.1902

Leitsatz Ist nach § 12 des Gesetzes über das Telegraphenwesen vom 6. April 1892 der Unternehmer der späteren elektrischen Anlage verpflichtet, auch die Kosten der Unterhaltung der an der älteren elektrischen Anlage getroffenen Schutzeinrichtungen zu tragen? Ist eine negatorische Klage auf Ersatz derartiger Kosten zuzulassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034110063

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