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Aktenzeichen II 31/02

Datum 01.07.1902

Leitsatz 1. Besteht zur Zeit in Elsaß-Lothringen ein oberster Verwaltungsgerichtshof im Sinne des § 11 Abs. 2 Ziff. 2 Einf.-Ges. zum G.B.G. und ist insbesondere der Kaiserliche Rat in Elsaß-Lothringen als solcher anzusehen? 2. Bestehen zur Zeit in Elsaß-Lothringen landesgesetzliche Bestimmungen, nach welchen die Verfolgung der Landesverwaltungsbeamten wegen Amtshandlungen an die im § 11 Abs. 2 Einf.-Ges. zum G.B.G. vorgesehene Vorentscheidung gebunden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640341D0107

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