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Aktenzeichen V 158/02

Datum 02.07.1902

Leitsatz Geht eine unter der Herrschaft des bisherigen Rechts eingetragene Kautionshypothek mit dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechts auch insoweit auf den Eigentümer des Grundstücks über, als sie über einen Betrag bestellt worden ist, den die ihrer Höhe nach begrenzte sicherzustellende Forderung überhaupt nicht erreichen konnte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640341E0111

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