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Aktenzeichen VI 126/02
Datum 03.07.1902
Leitsatz Welches Recht ist maßgebend, wenn eine unerlaubte Handlung zwar vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches begangen worden, der Erfolg aber erst unter der Herrschaft des letzteren eingetreten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034200119
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