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Aktenzeichen V 202/02

Datum 09.07.1902

Leitsatz 1. Ist eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des dinglichen Rechts des Hypothekengläubigers auf die Mieten des belasteten Grundstückes zulässig? 2. Liegt eine Gefährdung des hypothekarischen Rechts schon darin, daß über das Vermögen des Eigentümers des belasteten Grundstücks der Konkurs eröffnet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034250138

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