zurück

Aktenzeichen VI 136/02

Datum 10.07.1902

Leitsatz Haftet, wenn mehrere ein Eisenbahnunternehmen gemeinschaftlich betreiben, jeder von ihnen als Gesamtschuldner für Ansprüche Dritter aus § 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871? Stellung des preußischen Eisenbahnfiskus bezüglich der unter die preußischhessische Eisenbahngemeinschaft fallenden Großherzoglich hessischen Staatseisenbahnen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034270144

Download PDF

zurück