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Aktenzeichen II 129/02

Datum 11.07.1902

Leitsatz 1. Kann der Käufer im Falle zum voraus erklärter ernstlicher Erfüllungsverweigerung des Verkäufers vor Ablauf der Lieferungsfrist seinen Willen erklären, sich, wenn der Verkäufer auf seiner Weigerung bestehe und danach bei Verfall nicht leiste, auf eine spätere Erfüllung nicht einzulassen, sondern Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu begehren? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Käufer einen Deckungskauf vor Ablauf der Lieferungsfrist vornehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034280150

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