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Aktenzeichen II 130/02

Datum 11.07.1902

Leitsatz Hat ein in einem ausländischen Konkursverfahren abgeschlossener Zwangsvergleich den Untergang der angemeldeten und zugelassenen Forderung eines inländischen Gläubigers über die Dividende hinaus mit Wirkung auch für das Inland zur Folge? Tritt diese Wirkung wenigstens dann ein, wenn der inländische Gläubiger bei Abschluß des Zwangsvergleichs mitgewirkt und ihm zugestimmt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034290155

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