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Aktenzeichen II 232/02
Datum 26.09.1902
Leitsatz Geht im Falle der Ausstellung eines dem ganzen Inhalt des § 2 des Bankdepotgesetzes vom 5. Juli 1896 entsprechenden Ermächtigungsscheins bei Hinterlegung oder Verpfändung von Wertpapieren das Eigentum an diesen Papieren ohne weiteres auf den Verwahrer oder Pfandgläubiger über, oder bedarf es noch eines Aneignungsaktes seitens des letzteren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034360202
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