zurück
Aktenzeichen IV 270/02
Datum 06.10.1902
Leitsatz Kann für einen nicht bevormundeten volljährigen Geisteskranken auf Grund des § 1910 Abs. 2 B.G.B. ein Pfleger bestellt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034400240
zurück