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Aktenzeichen III 161/02

Datum 07.10.1902

Leitsatz Ist bei einer vor dem 1. Januar 1900 für ungültig erklärten Ehe, wenn beide Ehegatten als eheliche Eltern erachtet werden, die Frage, welchem Elternteile das Erziehungsrecht zukommt, nach dem bisherigen Rechte, oder nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beurteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034410245

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