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Aktenzeichen III 226/02

Datum 10.10.1902

Leitsatz 1. Bleiben für das Rücktrittsrecht des Gläubigers von einem vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossenen Vertrage infolge eines nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetretenen Leistungsverzugs des Schuldners die bisherigen Gesetze maßgebend, oder bestimmt sich dieses Rücktrittsrecht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs? 2. Voraussetzungen des Rücktrittsrechts des Gläubigers von einem Vertrage infolge Leistungsverzugs des Schuldners nach gemeinem Recht. 3. Über § 255 C.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034470261

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