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Aktenzeichen II 223/02

Datum 10.10.1902

Leitsatz Sind nach Art. 11 des Haager Abkommens zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts vom 14. November 1896 die Angehörigen der Vertragsstaaten, sofern sie in einem von diesen ihren Wohnsitz haben, nicht bloß von der zu gunsten der Parteien zu leistenden Sicherheit, sondern auch von dem sonst nach § 85 Abs. 1 G.K.G. von Ausländern zu leistenden dreifachen Gebührenvorschuß befreit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034480266

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