Aktenzeichen V 209/02
Datum 11.10.1902
Leitsatz 1. Muß bei einem Grundstückskaufvertrage die Kenntnis des Käufers von einem Mangel im Rechte sich aus dem gemäß § 313 Satz 1 B.G.B. beurkundeten Kaufvertrag ergeben, wenn der Verkäufer von der Vertretung befreit sein soll? 2. Kann der Käufer, wenn auf Grund des ihm beim Abschlusse des Kaufs bekannten Rechts eines Dritten letzterer sich im Besitze eines Grundstückteils befindet, von dem Verkäufer besitzfreie Übergabe verlangen? 3. Kann der Käufer, der durch Auflassung und Eintragung Eigentümer des gekauften Grundstücks geworden ist, falls ein Dritter auf Grund eines gegen den Käufer nicht verfolgbaren Rechts sich im unmittelbaren Besitze befindet, vom Verkäufer als mittelbarem Besitzer Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe des Grundstücks verlangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640344A0273
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