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Aktenzeichen III 242/02
Datum 14.10.1902
Leitsatz Setzt der Anspruch auf Mietsentschädigung bei Versetzungen voraus, daß der Vermieter dem versetzten Beamten die Wohnung für die fragliche Zeit frei gehalten hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640344D0286
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