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Aktenzeichen V 170/02
Datum 15.10.1902
Leitsatz Liegt eine Verschlechterung des Grundstücks im Sinne des § 1133 B.G.B. oder nur die Besorgnis einer solchen Verschlechterung im Sinne des § 1134 B.G.B. vor, wenn der Eigentümer es unterläßt, die abgelaufene Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr zu erneuern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640344F0295
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