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Aktenzeichen VII 245/02

Datum 24.10.1902

Leitsatz Ist da, wo landesgesetzliche Vorschriften der in Art. 71 Ziff. 4 Einf.-Ges. zum B.G.B. bezeichneten Art nicht bestehen, der an Gärten 2c vom Wilde angerichtete Schaden stets zu ersetzen? Mitverschulden des Beschädigten durch unterlassene Instandhaltung von Schutzvorrichtungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640345B0349

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