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Aktenzeichen V 236/02

Datum 25.10.1902

Leitsatz Erwirbt der Gläubiger eine Briefhypothek, welche auf den Anteilen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks eingetragen ist, nur dann, wenn sämtliche Miteigentümer ihm den Hypothekenbrief übergeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640345D0360

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