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Aktenzeichen VI 208/02
Datum 30.10.1902
Leitsatz 1. Gibt es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche eine außervertragliche Schadensersatzpflicht auch für Unterlassungen? 2. Haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche unter Umständen der Eigentümer oder Besitzer einer Sache, z. B. eines Baumes, wegen Fahrlässigkeit für Schaden, der ohne sein positives Zutun durch die Sache infolge ihrer natürlichen Beschaffenheit einem anderen entsteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034620373
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