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Aktenzeichen I 173/02

Datum 29.10.1902

Leitsatz 1. Haftung des Verfrachters für Unfälle, von denen die Ladung beim Entlöschen des Binnenschiffs betroffen wird. 2. Zulässigkeit und Tragweite von Konnossementsklauseln, wodurch die Haftung des Verfrachters für seine Leute eingeschränkt wird. 3. Inwieweit ist die Feststellung des Zustands des Gutes durch gerichtlich ernannte Sachverständige notwendig für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Befrachters?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034650395

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