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Aktenzeichen VII 268/02

Datum 11.11.1902

Leitsatz Bedeutung einer Observanz, durch welche die nach § 3 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 den Gemeinden obliegende, öffentlichrechtliche Verpflichtung zur Tragung der durch die Reinigung der öffentlichen Straßen erwachsenden Kosten auf die Anlieger übertragen wird. Ist für die Observanzbildung ein zehnjähriger Zeitraum erforderlich, und wird sie durch Polizeiverordnungen gehindert, welche jene Verpflichtung der Anlieger aussprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640346A0423

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