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Aktenzeichen V 264/02

Datum 15.11.1902

Leitsatz Liegt in Ansehung der Gewährleistung eine Eigenschaft oder ein Fehler des verkauften Grundstücks vor (§ 459 B.G.B.), wenn es sich um diejenigen Bedingungen handelt, die noch zu erfüllen sind, damit das Grundstück nach den ortsstatutarischen Vorschriften bebauungsfähig werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640346C0429

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