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Aktenzeichen II 158/02

Datum 24.10.1902

Leitsatz Kann ein Richter als von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit um deswillen abgelehnt werden, weil er bei Erlassung des Berufungsurteils mitgewirkt hatte, jetzt aber Mitglied desjenigen anderen Senats ist, an welchen die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils auf Grund des § 565 Abs. 1 Satz 2 C.P.O. zurückverwiesen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035020004

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