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Aktenzeichen VI 243/02

Datum 06.11.1902

Leitsatz Ist der Inhaber eines Auskunftsbureaus berechtigt, sein Zeugnis darüber zu verweigern, welcher Personen er sich zur Einziehung von Nachrichten bediene, und insbesondere, von wem eine bestimmte durch das Bureau anderen mitgeteilte Auskunft herrühre?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035050015

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