zurück
Aktenzeichen II 215/02
Datum 07.11.1902
Leitsatz Inwieweit haftet die Eisenbahnverwaltung für den den Nachbargrundstücken infolge der Anlagen der Bahn und durch die späteren Arbeiten an derselben entstandenen Schaden, wenn die bei der ursprünglichen Anlage durch die Verwaltungsbehörde zum Schutze der Nachbarn angeordneten und ausgeführten Maßregeln sich als unzureichend erwiesen haben? Verantwortlichkeit der Staatseisenbahnverwaltung für die vor der Verstaatlichung von der früheren Privatbahn ausgeführten Anlagen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035070023
zurück