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Aktenzeichen V 257/02

Datum 08.11.1902

Leitsatz Ist für Zuwiderhandlungen des Repräsentanten oder der Mitglieder des Grubenvorstands innerhalb der Grenzen ihres Auftrags, insbesondere bei Führung des Gewerkenbuchs, neben diesen auch die Gewerkschaft selbst haftbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035080027

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