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Aktenzeichen V 126/02

Datum 08.11.1902

Leitsatz Ist der Erwerber eines mit einer Vormerkung belasteten Grundstücks auf Erteilung seiner Zustimmung zu deren Umschreibung in das vorgemerkte Recht erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn der aus der Vormerkung persönlich verpflichtete frühere Eigentümer die Umschreibung bewilligt hat oder zu dieser Bewilligung rechtskräftig verurteilt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035090028

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