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Aktenzeichen VI 238/02
Datum 20.11.1902
Leitsatz Wieweit ist, wenn jemand infolge eines im Kindesalter beim Betriebe einer Eisenbahn erlittenen Unfalls mit einem Gebrechen behaftet ist, der Bahnunternehmer später gegenüber dem Anspruche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit dem Einwande zu hören, daß der Verunglückte einen anderen als den von ihm gewählten Beruf hätte ergreifen sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640350E0048
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