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Aktenzeichen VI 268/02
Datum 20.11.1902
Leitsatz 1. Verpflichtung des Eisenbahnunternehmers, die ihm gehörige, zum Bahnhofe führende Zufahrtsstraße während verkehrsüblicher Zeit bei Dunkelheit zu beleuchten. 2. Über den nach § 831 B.G.B. vom Geschäftsherrn zu führenden Beweis. 3. Verhältnis des § 823 zum § 831 B.G.B.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035100053
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