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Aktenzeichen VI 268/02

Datum 20.11.1902

Leitsatz 1. Verpflichtung des Eisenbahnunternehmers, die ihm gehörige, zum Bahnhofe führende Zufahrtsstraße während verkehrsüblicher Zeit bei Dunkelheit zu beleuchten. 2. Über den nach § 831 B.G.B. vom Geschäftsherrn zu führenden Beweis. 3. Verhältnis des § 823 zum § 831 B.G.B.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035100053

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